Lagerung kühlpflichtiger Medikamente – eine Frage der Wirksamkeit

Einige Medikamente gehören in den Kühlschrank. Werden sie zu warm
gelagert, können sie ihre Wirksamkeit verlieren. Dies betrifft Arzneien wie
Insulin, verschiedene Impfstoffe oder einige Glaukom-Augentropfen. Besonders
heikel: Der Verlust an Wirkung macht sich nicht direkt, sondern erst
langfristig bemerkbar. Ob ein Medikament gekühlt werden muss, steht auf der
Packung. Bitte bewahren Sie kühlpflichtige Medikamente daher immer im
Kühlschrank auf – ideal ist eine Temperatur zwischen 2 und 8 Grad.

Wir klären Sie deshalb gern darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden.

Etwa ein Drittel der in Deutschland jedes Jahr abgegebenen 26 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8 Mio. Packungen) müssen vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern.

Wie Sie Ihre Medikamente sicher lagern, erfahren Sie bei uns – in Ihrer
Apotheke.