
Leider haben wir jetzt immer öfter die Anfrage, ob wir nun nach überstandener Coronainfektion einen Genenesenstatus bestätigen können – ohne PCR-Bestätigung, da der Gesetzgeber dies nicht mehr nach positivem Antigentest verlangt.
Leider scheint das eine Lücke zu sein, die der Gesetzgeber übersehen hat. Es gilt nach wie vor: Genesenenstatus nur mit positivem PCR-Test!
Wenn jetzt also keine Impfung erfolgen kann, weil gerade eine Infektion vorlag, kann es sein, dass in den nächsten Ferien das böse Erwachen kommt und der Status auf „NICHT geimpft oder genesen“ steht. Wenn man sich nicht aufgrund einer gerade überstandenen Infektion unnötige zusätzliche Impfungen verabreichen lassen will, können wir Ihnen nur eines anbieten:
Wenn Sie einen Verdacht auf Coronainfektion oder gar einen positiven Antigentest haben, können Sie gleich uns kommen und sofort einen weiteren qualifizierten Antigentest durch uns durchführen lassen, das ist dann die Voraussetzung für eine kostenlosen PCR-Nachtestung und nach wie vor zugelassen.
Wenn dieser dann wie erwartet „Positiv“ ist, führen wir noch am selben Tag eine PCR-Nachtestung durch, damit haben Sie dann den Nachweis für ihr Genesenenzertifikat.
Anmeldungen zum kostenlosen Antigentest gibt es bei uns nach wie vor auf der Webseite, die Anmeldung zur PCR-Nachtestung machen wir dann im Anschluss mit Ihnen zusammen.
Wir freuen uns auf Sie,
Ihr Team der Burger Apotheke und ihr Testteam der Burger Apotheke