In der Debatte um die wiederholten Masernausbrüche in Deutschland weisen Experten seit Langem darauf hin, dass Masern keine reine Kinderkrankheit sind. Die Ständige Impfkommission (Stiko) empfiehlt deshalb auch allen Erwachsenen, die nach 1970 geboren wurden und nicht oder in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden, eine Schutzimpfung. In diesen Fällen übernehmen die gesetzlichen Kassen die Kosten. Aber auch die vor 1970 Geborenen sollten ihren Impfstatus kontrollieren; manche Kassen übernehmen dann ebenfalls die Kosten.
Masern sind eine der ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen überhaupt. Eine Erkrankung kann lebensbedrohliche Folgen haben wie etwa eine Hirnhautentzündung. Besonders bei Säuglingen und Kindern im ersten Lebensjahr und bei Erwachsenen über 20 Jahren ist die Gefahr von Komplikationen nach einer Masernerkrankung hoch.Laut dem RKI lagen für das Jahr 2014 für 369 der 444 gemeldeten Masern-Fällen (83 Prozent) Daten zu Komplikationen vor, die im Rahmen der Erkrankung aufgetreten waren. Bei 15 Fällen (4 Prozent) wurde demnach eine Lungenentzündung, bei 7 Fällen (2 Prozent) eine Mittelohrentzündung dokumentiert. Zwei Patienten im Alter von 25 und 20 Jahren erlitten eine Meningitis (Hirnhautentzündung) beziehungsweise eine Enzephalitis (Entzündung des Gehirns).
Weltweit sterben nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jeden Tag 400 Kinder an Masern. Um die Masern zu eliminieren, wäre eine stabile Impfquote von 95 Prozent der Bevölkerung erforderlich. Von diesem Ziel ist Deutschland laut RKI jedoch noch weit entfernt. Ein Erreichen der Elimination sei nur realistisch, wenn so schnell wie möglich alle bestehenden Impflücken geschlossen würden.